Sind arbeiten Selbstständig und sind bei der SVA versichert?
Dann nützen Sie das Angebot Ihrer Versicherung GSVA für eine Ayurveda-Massage, Entspannung und Regeneration für Ihre Selbst“ständige“ Arbeit.
Voraussetzungen:
- nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz krankenversichert bei der GSVA
- Wählen Ihres individuellen Programms beiYogami – Ayurveda
- Investieren von 150,00€ in Ihre präventive Gesundheit
- Zahlung der Rechnung ganz normal mit einer Banküberweisung bei Yogami – Ayurveda
- Danach stellen Sie den Antrag für den SVA Gesundheitshunderter mit einer Rechnungskopie bei Ihrer SVA Landesstelle
Die Antragstellung für einen SVA Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.
Link zum Antrags- Formular:
https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.555999&version=1485418574
Ich bin Kooperationspartner mit der SVA/Ayurveda-Wohlfühl Praktikerin mit Gewerbeberechtigung