Kostenförderung

Sind arbeiten Selbstständig und sind bei der SVA versichert?
Dann nützen Sie das Angebot Ihrer Versicherung GSVA für eine Ayurveda-Massage, Entspannung und Regeneration für Ihre Selbst“ständige“ Arbeit.
Voraussetzungen:

  • nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz krankenversichert bei der GSVA
  • Wählen Ihres individuellen Programms beiYogami – Ayurveda
  • Investieren von 150,00€ in Ihre präventive Gesundheit
  • Zahlung der Rechnung ganz normal mit einer Banküberweisung bei Yogami – Ayurveda
  • Danach stellen Sie den Antrag für den SVA Gesundheitshunderter mit einer Rechnungskopie bei Ihrer SVA Landesstelle

Die Antragstellung für einen SVA Gesundheitshunderter ist einmal pro Jahr möglich.

Link zum Antrags- Formular:
https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008.555999&version=1485418574

Ich bin Kooperationspartner  mit der SVA/Ayurveda-Wohlfühl Praktikerin mit  Gewerbeberechtigung